Honorar

Honorar/Behandlungs- und Therapiekosten

Vor Beginn Ihrer Behandlung bespreche ich mit Ihnen ausführlich Ihren Therapieplan und die absehbaren Kosten. In einem persönlichen Gespräch kann ich Ihnen genaue Auskünfte über die jeweiligen Leistungen geben und auf Ihre Bedürfnisse eingehen.

Die Gesamtkosten einer Behandlung richten sich ganz nach Ihrem persönlichen, individuellen Behandlungsplan.

Mein Stundensatz beträgt 110,- € pro 60 Minuten.
Höhentraining IHHT: pro Behandlung 70,- €
Spezielle Behandlungen und Therapien nach Aufwand bzw. separater Vereinbarung.

Ich rechne Termine transparent nach dem tatsächlichen Zeitaufwand ab.

Sie erhalten von mir selbstverständlich eine entsprechende Rechnung.

Die Heilkundliche Tätigkeit ist von der Umsatzsteuer gemäß § 4 Nr.14 UStG befreit. Aus diesem Grund erhebe ich für diese Tätigkeiten keine Umsatzsteuer und weise diese folglich auch nicht aus.

Beratungen per Telefon oder Telefonsprechstunden, Online-Sprechstunden, Hausbesuche und Beratungen per Mail werden nach dem gleichen Honorar wie Termine in der Praxis abgerechnet.

Laborleistungen werden vom jeweiligen Labor direkt mit Ihnen abgerechnet.
Sollten im Rahmen der Diagnostik zusätzliche Labordienstleistungen erforderlich sein, kommen diese gesondert hinzu. Dabei leite ich mich stets an dem Grundsatz: „So wenig wie möglich, so viel wie nötig.“ Selbstverständlich informiere ich Sie hierzu vorab umfassend. Gerne bespreche ich mit Ihnen, welche Möglichkeiten es hier gibt und welche Kosten entstehen können. Für Ihre private Versicherung (Zusatzversicherung) erstelle ich Ihnen gerne auf Wunsch einen Kostenvoranschlag über die Laborleistungen.

Behandlungskosten bei einem Heilpraktiker können ggf. von der Steuer abgesetzt werden. Fragen Sie hierzu bitte Ihren Steuerberater.

Keine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse

Die Behandlungskosten des Heilpraktikers sind nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse enthalten und werden daher nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.

Private Krankenvollversicherung, Beihilfe oder Zusatzversicherung

Wenn Sie eine private Zusatzversicherung oder Vollversicherung haben, sprechen Sie am besten mit Ihrer Versicherung oder Ihrem Versicherungsmakler/-agenten, ob die Behandlungskosten in Ihrem Versicherungsvertrag mit eingeschlossen sind. Ein Blick in Ihren Vertrag oder eine direkte Anfrage bei Ihrer Versicherung lohnen sich immer. Bitte beachten Sie, dass Versicherungen je nach Tarif und Behandlung meist nur Teilbeträge erstatten.

Bezahlung

Sie können in meiner Praxis direkt nach jeder Behandlung das Honorar mittels Kartenzahlung (EC-Karte, Debit- oder Kreditkarte) begleichen.
Sie erhalten selbstverständlich über die erbrachten Leistungen eine entsprechende Rechnung.
Bitte beachten Sie, dass ich in der Praxis keine Barzahlung entgegennehme.